Bildungsprämie / www.bildungspraemie.info
Was?
Förderung von berufsrelevanten Weiterbildungen, auch Schulabschlüssen, Prüfungsgebühren, welche „dem beruflichen Fortkommen dienen“
Nicht gefördert werden: Führerschein, gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen (Arbeitsschutz etc.), Messen, Kongresse, Informationsveranstaltunge
Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben
WB-Einrichtung muss auf dem Gutschein genannt sein
Achtung ! keine weitere Förderung auf die genannte Weiterbildung
Für wen?
Beschäftigte (Selbständige, geringfügig Beschäftigte, Personen in Elternzeit) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen …
a) … allein veranlagt: < € 25.600,00
b) … zusammen veranlagt: < € 51.200,00
letzter Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuer-Bescheinigung muss bei der Beantragung vorgelegt werden
Wieviel?
50% der Weiterbildungskosten bis max. € 500,00
max. 1x im Kalenderjahr
Wie?
Der Interessent muss eine Beratungsstelle aufsuchen (mit Personalausweis, Gehaltsnachweis); Termin vereinbaren
Adressen unter: http://www.bildungspraemie.info
Interessent bekommt Prämiengutschein, auf dem 3 mögliche Bildungsanbieter genannt sind
Vertragsabschluss der Weiterbildung / Einlösen des Gutscheins beim Weiterbildungsinstitut innerhalb von 3 Monaten (Gültigkeitsdatum steht auf dem ausgestellten Schein)
Und sonst?
in ganz Deutschland einsetzbar, nicht auf MV begrenzt



