Bildungsprämie / www.bildungspraemie.info

Was?

Förderung von berufsrelevanten Weiterbildungen, auch Schulabschlüssen, Prüfungsgebühren, welche „dem beruflichen Fortkommen dienen“

Nicht gefördert werden: Führerschein, gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen (Arbeitsschutz etc.), Messen, Kongresse, Informationsveranstaltunge

Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben

WB-Einrichtung muss auf dem Gutschein genannt sein

Achtung !  keine weitere Förderung auf die genannte Weiterbildung

Für wen?
Beschäftigte (Selbständige, geringfügig Beschäftigte, Personen in Elternzeit) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen …

a)                        … allein veranlagt: < € 25.600,00
b)                       … zusammen veranlagt: < € 51.200,00

letzter Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuer-Bescheinigung muss bei der Beantragung vorgelegt werden

Wieviel?
50% der Weiterbildungskosten bis max. € 500,00 
max. 1x im Kalenderjahr

 Wie?
Der Interessent muss eine Beratungsstelle aufsuchen (mit Personalausweis, Gehaltsnachweis); Termin vereinbaren

   Adressen unter: http://www.bildungspraemie.info

Interessent bekommt Prämiengutschein, auf dem 3 mögliche Bildungsanbieter genannt sind

Vertragsabschluss der Weiterbildung / Einlösen des Gutscheins beim Weiterbildungsinstitut innerhalb von 3 Monaten (Gültigkeitsdatum steht auf dem ausgestellten Schein) 

Und sonst?
in ganz Deutschland einsetzbar, nicht auf MV begrenzt

 

 

Projekt




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Förderungen

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