Fördermöglichkeiten und Unterstützung
1. Bildungsschecks
Das Land fördert die berufliche Weiterbildung in Unternehmen mit sogenannten Bildungsschecks bis zu einer maximalen Summe von 500,00 € bzw. 75% der Weiterbildungskosten. Empfänger dieser Fördersumme sind Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, welche die Förderung für ihre Mitarbeiter beantragen. Die Anzahl an Bildungsschecks pro Mitarbeiter in dem Unternehmen ist nicht begrenzt - nutzen Sie Ihre Chance! [weiter]
2. Bildungsprämie
Kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbstständigen beantragt werden. Eine Förderung bis zu 500 € bzw. 50% der Weiterbildungskosten jährlich ist möglich. [weiter]
3. Bildungsgutschein
Die Argentur für Arbeit fördert den Wiedereinstieg in die Arbeit über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen [weiter]
4. Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Bildungsfreistellung, auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage im Kalenderjahr können alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. [weiter]
5. steuerliche Vorteile
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. [weiter]
6. Ihr Arbeitgeber
Eine Weiterbildung hilft nicht nur Ihnen sondern auch Ihren Arbeitgeber. Fragen Sie ob er sich an den Kosten einer Weiterbildung beteiligt! Fragen kostet nix!



